Vergütung
Kosten und Honorar
Die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit hängen ab von dem Wert Ihrer Vermögensbestandteile, die der Beratung zugrunde liegen, und von dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles. Selbstverständlich sprechen wir mit Ihnen vor Beratungsbeginn darüber, mit welchen Anwaltsgebühren Sie in Ihrem Fall laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder laut freier Honorarvereinbarung in etwa rechnen müssen.
Für unsere Dienstleistung vereinbaren wir eine Vergütung mit Ihnen. Es gibt keine "Überraschungs-Honorarnote"! Sämtliche Honorarnoten basieren auf einer umfassenden Besprechung und auf einer detaillierten Vereinbarung.
Mit anwaltlicher Beratung vor dem Erbfall ersparen Sie sich Prozesskosten, die nach dem Erbfall durch Erbstreitigkeiten auf die Beteiligten zukommen. Außerdem vermeiden Sie durch die Beratung vor dem Erbfall Ärger und Familiensstreit, den Sie Ihren Angehörigen durch ein klares und rechtswirksames Testament ersparen können.
