Vergütung

Kosten und Honorar

Die anwaltliche Vergütung richtet sich im Regelfall nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach sind Gegenstands- bzw. Streitwerte die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Anwaltsgebühren. Davon ausgenommen sind seit dem 01. Juli 2006 nur die außergerichtliche Beratung, die Erstellung von Gutachten und die Mediation. Außerdem hängen die Anwaltsgebühren ab von dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles sowie der Bedeutung der Angelegenheit und dem Nutzen für Sie. Selbstverständlich sprechen wir mit Ihnen vor Beratungsbeginn darüber, mit welchen Anwaltsgebühren Sie in Ihrem Fall laut RVG oder gemäß freier Honorarvereinbarung in etwa rechnen müssen. Wir treffen eine Rahmen-Vereinbarung fĂĽr das angemessene Honorar.

Für unsere Dienstleistung vereinbaren wir stets eine Vergütung mit Ihnen. Es gibt keine "Überraschungs-Honorarnote", sondern immer eine Vergütungsvereinbarung! Sämtliche Honorarnoten basieren auf einer umfassenden Besprechung, einem präzisen Kostenvoranschlag und auf einer detaillierten Vereinbarung.

Mit anwaltlicher Beratung vor dem Erbfall ersparen Sie sich Prozesskosten, die nach dem Erbfall durch Erbstreitigkeiten auf die Beteiligten zukommen. Außerdem vermeiden Sie durch die Beratung vor dem Erbfall Ärger und Familienstreit, den Sie Ihren Angehörigen durch ein klares und rechtswirksames Testament ersparen können.