Tätigkeitsschwerpunkte

Andreas Ackermann

Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Ackermann bildet die Beratung von Privatpersonen und Kleinunternehmen bzw. Handwerksbetrieben im Erbrecht und im wirtschaftlichen Familienrecht mit Vermögensauseinandersetzung sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

Er ist Ansprechpartner bei Vertragsgestaltung, bei Erb- und Unternehmensnachfolge, bei Estate-Planning sowie in wirtschaftlichen Familienrechtsangelegenheiten mit Vermögensauseinandersetzung sowie in Grundstückssachen.

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